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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Bildungscampus Nürnberg bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bildungscampus.nuernberg.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2022 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche

  • Seiten können größtenteils mit Maus und Tastatur bedient werden.
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • Nicht alle Texte und Links des Webauftritts sind kontrastreich gestaltet.
  • Bei Videos stehen Untertitel oder Transkriptionen noch nicht zur Verfügung.

Begründung

Der Kosten- und Ressourcenaufwand für die Beseitigung der Barrieren auf der aktuellen Website stehen noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir sind bemüht, die bisherigen Barrieren bis Ende 2021 zu beseitigen und einen barrierefreien Webauftritt nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA bereitzustellen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular

Sie haben weitergehenden Klärungsbedarf?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Dieses Amt wurde als „Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik“ für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.